Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs wegen behaupteter Verletzung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle garantierten Rechte.

Schwerpunkte

Unsere Tätigkeit im Bereich Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

  • Ausarbeitung des Beschwerdeformulars
  • Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • Stellungnahmen zur Regierungsäußerung und gütliche Einigung
  • Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK)
  • Schutz des Eigentums (Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls)

Jede rechtliche Streitigkeit ist unter ihren konkreten Umständen zu beurteilen. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur; für Ihren Einzelfall empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

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