Handels- und Gesellschaftsrecht

Prozessvertretung und Beratung nach dem türkischen Handelsgesetzbuch und den einschlägigen Vorschriften – von der Gesellschaftsgründung und Anteilsübertragung bis zu Handelsverträgen und Streitigkeiten zwischen Kaufleuten.

Schwerpunkte

Unsere Tätigkeit im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsgründung
  • Gründung von Zweigniederlassungen und Verbindungsbüros
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen
  • Joint Ventures
  • Anteils- und Unternehmenskaufverträge
  • Ausarbeitung und Prüfung von Handelsverträgen
  • Klagen auf Handelsforderungen
  • Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks
  • Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs
  • Rechtsberatung für Unternehmen

Jede rechtliche Streitigkeit ist unter ihren konkreten Umständen zu beurteilen. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur; für Ihren Einzelfall empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Kontakt

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