Verwaltungs- und Baurecht

Widerspruchs-, Anfechtungs- und Staatshaftungsverfahren gegen Handlungen und Maßnahmen der Verwaltung, insbesondere gegen Entscheidungen nach dem Bauplanungsrecht.

Schwerpunkte

Unsere Tätigkeit im Bereich Verwaltungs- und Baurecht

  • Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte
  • Staatshaftungsklagen aus Verwaltungshandeln
  • Anfechtung von Bußgeldern nach dem Baurecht
  • Anfechtung von Abrissverfügungen

Jede rechtliche Streitigkeit ist unter ihren konkreten Umständen zu beurteilen. Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur; für Ihren Einzelfall empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

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